Trauung
«Leg‘ mich wie ein Siegel an dein Herz» (Hld 8,6) Zwei erklären sich bereit – vor Gott und den versammelten Menschen, im Vertrauen auf ihre Liebe, das Leben gemeinsam gestalten zu wollen – verantwortungsvoll, einander achtend und unterstützend.
Voraussetzung ist die Ziviltrauung. Bei einer kirchlichen Trauung muss mindestens ein Ehepartner einer christlichen Landeskirche angehören.
Trauanmeldung
Bitte klären Sie vorgängig a) mit dem Sekretariat oder unter «Reservationen» die Verfügbarkeit der Kirche und b) mit der Pfarrperson den gewünschten Termin.
Nach der Anmeldung ist die Kirche für Sie reserviert.
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[>DORFPLATZBENÜTZUNG MERKBLATT GEMEINDE]