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Betroffen von einem Todesfall

Auch wenn Ihnen das Herz schwer ist, müssen Sie einige Formalitäten so rasch als möglich erledigen: Die Meldung des Todesfalls, die Organisation der Trauerfeier und die Art der Bestattung.

Meldung des Todesfalls

Die notwendigen Schritte

Ist die Ihnen nahestehende Person zu Hause verstorben, benachrichtigen Sie bitte die betreuende Ärztin oder den zuständigen Arzt. Sie /er bestätigt den Tod und füllt den Totenschein aus. Jeder Todesfall muss auf der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Diese Mitteilung kann auch durchs Spital oder Altersheim erfolgen.

Dokumente für die Gemeindeverwaltung
Für die Besprechung auf der Gemeindeverwaltung sind folgende Dokumente nötig:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein, sofern vorhanden
  • falls der/die Verstorbene zu Lebzeiten eine Verfügung über die Art und Weise der Bestattung verfasst hat, ist diese verbindlich und muss zur Anmeldung mitgebracht werden


Organisation der Bestattung
Die zuständige Person von der Gemeindeverwaltung klärt mit Ihnen die Organisation und Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) sowie den Ort der Beisetzung (Einzelgrab, Grab des Ehepartners, Gemeinschaftsgrab, anderer Ort). Alle Steiner EinwohnerInnen haben das Recht, unabhängig von einer Kirchenzugehörigkeit, auf dem hiesigen Friedhof beerdigt zu werden. Die Kosten für eine reguläre Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) übernimmt die politische Gemeinde.

Die kirchliche Trauerfeier
Für die kirchliche Trauer-­ und Abschiedsfeier ist das Pfarramt derjenigen Kirchgemeinde bzw. Pfarrei zuständig, bei der die verstorbene Person Mitglied war.

IB, Stein AR, 7-­‐8-­‐20